Verhaltenskodex zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt

Präambel

Der Mensch hat, weil er Geschöpf und Ebenbild Gottes ist (Genesis 1,27), eine Würde, die unantastbar ist. Die Kirche, als die von diesem Gott zusammen gerufene Gemeinde (Communio Sanctorum), hat von daher die besondere Verpflichtung, ein sicherer Ort zu sein, an dem die Würde und Integrität jedes Menschen geachtet wird. Sexualisierte Gewalt, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch widersprechen dem Geist Jesu Christi und werden in keiner Form geduldet. Von daher tragen alle Mitarbeitenden, haupt- und ehrenamtlich, Verantwortung für einen achtsamen, wertschätzenden, respektvollen und professionellen Umgang miteinander, welcher der Ebenbildlichkeit des Menschen und seiner Würde gerecht wird.

7 Grundgedanken

  1. Sexualisierte Gewalt ist niemals ein Kavaliersdelikt und wird von uns stets ernst genommen.
  2. Jede Person hat das Recht jederzeit eigene körperliche, emotionale und soziale Grenzen zu setzen. Diese sind von jedem zu achten!
  3. Sexualisierte Gewalt kann von jedem Geschlecht ausgehen und sich gegen jedes Geschlecht richten.
  4. Sexualisierte Gewalt ist kein Tabu, offenes und verantwortliches Sprechen schützt Betroffene und Schutzbefohlene.
  5. Die Gemeinde verpflichtet ein Ort der Sicherheit zu sein.
  6. Ansprechen ist keine Option, sondern eine Verpflichtung eines jeden Einzelnen. Jede Beobachtung zählt.
  7. Die Gemeinde verpflichtet sich, nicht mit dem Erreichten zufrieden zu sein, sondern stets daran zu arbeiten ein sicherer Ort zu werden.

7 Spielregeln für den Umgang miteinander

  1. Regel der Transparenz
    Seelsorgerliche oder persönliche Gespräche werden transparent gestaltet. Ehepartner oder eine weitere verantwortliche Person wissen, wo und wann Gespräche stattfinden.
  2. Regel der offenen Tür
    Bei Gruppen unter vier Personen oder Einzelkontakten bleibt die Tür offen oder es wird eine einsehbare Umgebung gewählt (z. B. Glastüren,        öffentliche Räume), um Situationen zu vermieden, die Mißbrauch begünstigen.
  3. Regel der Kommunikation über Nähe & Distanz
    Wir reden offen über unser Nähe- und Distanzverhalten, um Bewusstsein für unterschiedliche Grenzen zu schaffen.
  4. Regel des Verzichts
    Wenn nicht klar ist, ob eine körperliche Geste (z. B. Umarmung) erwünscht ist, verzichten wir darauf.
  5. Regel der asymetrischen Beziehungen
    Beziehungen oder sexuelle Kontakte zwischen Mitarbeitenden / Verantwortlichen und Teilnehmenden / Schutzbefohlenen sind grundsätzlich verboten, selbst wenn sie einvernehmlich erscheinen.
  6. Regel des heilsamen Wortes
    Unser Reden ist geprägt von Epheser 4,26 und orientiert sich an einem liebevollen, aufbauenden, respektvollen und gewaltfreien Umgangston.
  7. Regel der gegenseitigen Ermutigung
    Wir helfen uns gegenseitig, einen Jesus ehrenden Umgang zu leben, und sprechen offen an, wenn Korrektur nötig ist.

Ausführungen zu den Grundgedanken

1. Sexualisierte Gewalt ist niemals ein Kavaliersdelikt und wird stets ernst genommen.

Dieser Grundgedanke bildet das Fundament des gesamten Schutzkonzeptes. Sexualisierte Gewalt ist immer ein schwerwiegender Eingriff in die Würde, Integrität und seelische Gesundheit eines Menschen. Sie darf niemals relativiert, verharmlost oder als Missverständnis abgetan werden. Jede Form sexualisierter Grenzverletzung, verbal, nonverbal, körperlich, digital oder strukturell, wird mit höchster Aufmerksamkeit wahrgenommen.

Daraus folgt:

  • Wir behandeln auch vermeintliche „Bagatellen“ mit Ernst, weil sie häufig Bausteine einer Eskalation sind oder womöglich bereits Missbrauch aufzeigen.
  • Wir widersprechen aktiv und klar jeder Form von Verharmlosung oder Schuldumkehr.
  • Wir sprechen frühzeitig an, wenn verdächtige Situationen, unangebrachte Nähe oder irritierende Aussagen auftreten.
  • Wir nehmen Hinweise oder Sorgen von Gemeindemitgliedern ernst und fertigen sie niemals leichtfertig ab.
  • Wir überprüfen unser Verhalten regelmäßig und lassen uns von anderen korrigieren.

Eine Haltung der Achtsamkeit schützt Betroffene und verhindert Täterstrategien.

2. Jede Person hat das Recht, jederzeit eigene körperliche, emotionale und soziale Grenzen zu setzen.

Gott hat jeden Menschen mit Würde, Freiheit und Selbstbestimmung geschaffen. Grenzen zu setzen ist ein Ausdruck dieser Würde. Wir respektieren sie in jeder Form und zu jeder Zeit.

Aus diesem Grund:

  • Fragen nach Nähe oder Berührung („Darf ich dich kurz umarmen?“) sind selbstverständlich und verpflichtend.
  • Ein „Nein“ wird ohne Diskussion, ohne Druck und ohne pädagogische oder geistliche Argumente akzeptiert.
  • Auch Mitarbeitende haben ein Recht auf eigene Grenzen.
  • Wir achten darauf, niemanden zu beschämen, zu drängen oder zu manipulieren.
  • Wir berücksichtigen, dass besonders Kinder oder abhängige Personen ihre Grenzen oft nicht klar ausdrücken können, deshalb achten wir verstärkt auf nonverbale Signale.

Grenzachtung ist ein heiliger Akt: Sie schützt Menschen und ehrt Gott.

3. Sexualisierte Gewalt kann von jedem Geschlecht ausgehen und sich gegen jedes Geschlecht richten.

Prävention darf keine einseitigen Bilder fördern. Täter und Betroffene können Menschen jeden Geschlechts sein.

Darum gilt:

  • Wir vermeiden stereotype oder geschlechtsbezogene Zuschreibungen.
  • Wir sensibilisieren uns für die unterschiedlichen Formen, in denen Gewalt auftreten kann.
  • Wir betrachten jede Person als potenziell schutzbedürftig, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Auftreten.
  • Wir stellen sicher, dass Präventionsmaßnahmen für alle Geschlechter gleichermaßen gelten.

Das schützt besonders jene, deren Erfahrungen bisher häufig übersehen oder nicht geglaubt wurden.

4. Sexualisierte Gewalt ist kein Tabu, offenes und verantwortliches Sprechen schützt Betroffene und Schutzbefohlene.

Schweigen schützt Täter. Reden schützt Betroffene. Darum ist eine offene Gesprächskultur zentral.

Das bedeutet:

  • Wir sprechen über Nähe, Distanz, Macht, Sexualität und Gewalt ohne Scham, aber mit Sensibilität.
  • Mitarbeitende werden ermutigt, Auffälligkeiten oder Unsicherheiten niedrigschwellig zu melden.
  • Wir verhindern aktiv das Entstehen von Schweigekulturen, Loyalitätskonflikten oder falscher Scham.
  • Das Thema Prävention ist Teil von Teamgesprächen, Mitarbeiterkreisen und Schulungen.
  • Seelsorge, Gemeinschaft und Ehrlichkeit bilden ein tragfähiges Fundament.

Offene Sprache bricht Täterstrategien und macht Räume sicher.

5. Die Gemeinde verpflichtet ein Ort der Sicherheit zu sein.

Ein sicherer Ort entsteht nicht zufällig – er wird bewusst geschaffen.
Dazu gehören:

  • klare Regeln, wie Nähe gestaltet wird,
  • Räume, die einsehbar sind,
  • transparente Arbeitsabläufe,
  • zuverlässig geschulte Mitarbeitende,
  • benannte Präventionsbeauftragte,
  • eine Kultur gegenseitiger Verantwortung.

Ein sicherer Ort bedeutet:  Menschen können sich frei bewegen, ohne Angst vor Übergriffen, Überforderung oder Manipulation. Aus diesem Grund verpflichten wir unsere Mitarbeiter eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben.

6. Ansprechen ist keine Option, sondern eine Verpflichtung eines jeden Einzelnen. Jede Beobachtung zählt.

Dieser Satz ist einer der wichtigsten Schutzmechanismen.

Darum:

  • Wir sprechen wahrgenommene Grenzverletzungen sofort an, sachlich, ohne Vorwurf, aber klar.
  • Wir melden Verdachtsmomente frühzeitig, ohne selbst zu urteilen.
  • Wir schützen diejenigen, die sich trauen, etwas
  • Wir verhindern aktiv Wegschauen, Entschuldigungen und Ausflüchte.

Jede Stimme, jeder Hinweis kann Missbrauch verhindern und im Zweifelsfall ein Leben schützen.

7. Die Gemeinde verpflichtet sich, niemals mit dem Erreichten zufrieden zu sein, sondern stets daran zu arbeiten ein sicherer Ort zu werden.

Prävention verlangt Lernbereitschaft. Darum:

  • Wir überprüfen den Kodex regelmäßig und anlassbezogen.
  • Wir reflektieren Vorfälle, Erfahrungen und Beobachtungen.
  • Wir besuchen regelmäßig Fortbildungen.
  • Wir fördern eine Kultur der Reflexion, Evaluation und Weiterentwicklung.
  • Wir passen Maßnahmen an neue Herausforderungen (z. B. digitale Räume) an.

Prävention ist nicht abgeschlossen, sie ist Teil unserer Identität als Gemeinde.

Ausführungen zu den Grundregeln für das Miteinander

  1. Regel der Transparenz

„Seelsorgerliche oder persönliche Gespräche werden transparent gestaltet. Ehepartner oder eine weitere verantwortliche Person wissen, wo und wann Gespräche stattfinden.“

Transparenz ist einer der wichtigsten Schutzmechanismen gegen Übergriffe, Machtmissbrauch und Verdachtsmomente. Sie schützt sowohl die Anbefohlenen als auch die Mitarbeitenden.
Die Gemeinde lebt Transparenz bewusst und aktiv:

  • Seelsorgerliche Gespräche finden nicht verdeckt, abgeschirmt oder heimlich statt.
  • Zeit, Ort und Art des Gesprächs werden immer mindestens einer zweiten verantwortlichen Person mitgeteilt; bei verheirateten Mitarbeitenden kann dies nicht der Ehepartner sein. Der Ehepartner sollte aber bei verheirateten Mitarbeitern immer zusätzlich informiert werden.
  • Räume mit Glastüren oder einsehbare Treffpunkte werden bevorzugt genutzt.
  • Gespräche mit Minderjährigen finden niemals in völlig abgeschlossenen, nicht einsehbaren Räumen statt.
  • Schriftliche und digitale Kommunikation bleibt nachvollziehbar und überprüfbar.
  • Transparenz gilt nicht nur für Seelsorge, sondern für alle Arbeitsbereiche: Gruppen, Einzelkontakte, Teamsitzungen, Freizeiten, Projekte.

Transparenz schafft Vertrauen und schützt vor Manipulation, Abhängigkeit und falschen Anschuldigungen.

  1. Regel der offenen Tür

„Bei Gruppen unter vier Personen oder Einzelkontakten bleibt die Tür offen oder es wird eine einsehbare Umgebung gewählt, um ‚2-gegen-1‘-Situationen zu vermeiden.“

Offene Türen sind ein einfaches, wirksames und unverzichtbares Präventionsmittel.
Das Prinzip dient der Sicherheit aller Beteiligten.

Daraus folgt:

  • Einzelkontakte, besonders mit Minderjährigen oder vulnerablen Erwachsenen, werden bewusst sichtbar gestaltet.
  • Türen bleiben geöffnet oder Räume werden so gewählt, dass Einblick besteht (Glasfenster, Außentüren).
  • Bei unvermeidbaren Einzelsituationen wird stets eine dritte Person informiert oder in der Nähe positioniert.
  • Auf Freizeiten und Ausflügen wird das Zweierprinzip umgesetzt: Mitarbeitende sind nie alleine mit einer einzelnen schutzbefohlenen Person.

Die offene Tür ist ein Symbol und ein Werkzeug für Sicherheit, sie verhindert Geheimhaltung und schützt vor Verdacht und Übergriffen.

  1. Regel der Kommunikation über Nähe & Distanz

„Wir reden offen über unser Nähe- und Distanzverhalten, um Bewusstsein für unterschiedliche Grenzen zu schaffen.“

Menschen erleben Nähe unterschiedlich. Darum müssen Mitarbeitende Teilnehmende über ihr Nähe-Distanz-Verhalten bewusst nachdenken.

Wir setzen dies folgendermaßen um:

  • Nähe wird niemals vorausgesetzt, sondern immer angeboten und begründet.
  • Körperliche Gesten (Umarmung, Hand auf Schulter) werden nur mit klar erkennbarem Einverständnis eingesetzt.
  • Gespräche über Grenzen, Komfortzonen und persönliche Wahrnehmung gehören zum Miteinander in Teams.
  • Differenzen in Näheempfinden werden respektiert – niemand wird zur Nähe gedrängt.
  • Jedes Teammitglied reflektiert regelmäßig: „Wo überschreite ich unbewusst Grenzen? Wo bin ich zu distanziert?“
  • Jugendliche und Kinder werden ermutigt, ihre Grenzen zu äußern, und werden ernst genommen, wenn sie dies tun.

Diese Regel schafft eine Kultur der Achtsamkeit, in der Nähe nicht Übergriff bedeutet und Distanz nicht Lieblosigkeit.

  1. Regel des Verzichts

„Wenn nicht klar ist, ob eine körperliche Geste (z. B. Umarmung) erwünscht ist, verzichten wir darauf.“

Verzicht ist ein Ausdruck von Stärke, nicht von Schwäche.  Wer verzichtet, schützt sich selbst und andere.

Darum:

  • Der menschliche Körper ist ein geschützter Raum, wir respektieren ihn uneingeschränkt.
  • Wir orientieren uns nicht an unserem Wunsch nach Nähe, sondern an der Sicherheit der anderen Person.
  • Körperkontakt wird niemals als selbstverständlich vorausgesetzt.
  • Auch gut gemeinte Gesten können verletzen oder missverstanden werden.
  • Wir sind sensibel gegenüber kulturellen, persönlichen und altersbedingten Unterschieden in Nähe- und Distanzverhalten.
  • Verzicht bedeutet auch: keine übertriebenen Komplimente über Aussehen, Körper oder Kleidung.

Diese Haltung schützt besonders diejenigen, die sich nicht trauen, „Nein“ zu sagen.

  1. Regel der asymetrischen Beziehungen

„Beziehungen oder sexuelle Kontakte zwischen Mitarbeitenden/Verantwortlichen und Teilnehmenden sind grundsätzlich unangemessen – selbst wenn sie einvernehmlich erscheinen.“

Diese Regel gehört zu den klarsten und strengsten im kirchlichen Kontext, weil sie professionalisierte Nähe sichert und Machtmissbrauch verhindert.

Darum gilt:

  • Jede Beziehung, die über die professionelle Rolle hinausgeht, ist unzulässig.
  • „Einvernehmen“ ist in Abhängigkeitsverhältnissen nie sicher zu bestimmen.
  • Geistliche Autorität schafft ein Machtgefälle, auch wenn es nicht gewollt oder wahrgenommen wird.
  • Mitarbeitende dürfen niemals emotional oder körperlich intime Bindungen zu Schutzbefohlenen aufbauen.
  • Auch nach dem Ausscheiden aus der Mitarbeit gilt eine angemessene Distanzzeit, um Missbrauch auszuschließen.
  • Führungskräfte achten besonders darauf, dass keine exklusiven Zweierbeziehungen („Lieblingsperson“) entstehen.

Diese Regel schützt vor manipulativen Bindungsstrategien und bewahrt die Integrität pastoral-seelsorgerlicher Beziehungen.

  1. Regel des heilsamen Wortes

„Unser Reden ist geprägt von Epheser 4,26 und orientiert sich an einem respektvollen, gewaltfreien Umgangston.“

Sprache kann heilen oder verletzen.  Im kirchlichen Raum hat sie besondere Kraft.

Darum:

  • Wir sprechen aufbauend, wahrhaftig und liebevoll.
  • Wir vermeiden verletzende, manipulative oder sexualisierte Sprache.
  • Wir kommunizieren klar und ohne doppeldeutige Signale.
  • In Konflikten achten wir auf Ich-Botschaften statt Vorwürfe.
  • Wir lassen keine „Witze“ zu, die auf Kosten anderer gehen (Eph. 5,4).
  • Wir achten darauf, dass Worte Macht haben, besonders im seelsorgerlichen Kontext.

Heilsame Sprache ist gelebte Nächstenliebe.

  1. Regel der gegenseitigen Ermutigung

„Wir helfen uns gegenseitig, einen Jesus ehrenden Umgang zu leben, und sprechen offen an, wenn Korrektur nötig ist.“

Prävention gelingt nur gemeinsam — sie ist niemals eine Einzelaufgabe.

Wir leben diese Regel, indem wir:

  • gegenseitig auf Grenzverhalten achten und konstruktiv korrigieren,
  • mutig Missstände ansprechen, ohne Angst vor Ablehnung,
  • Mitarbeitende bestärken, wenn sie unsicher sind oder Hilfe brauchen,
  • eine Kultur der Offenheit pflegen, in der Fehler eingestanden und gemeinsam bearbeitet werden können,
  • ein Teamklima fördern, das Scham, Angst und Schweigen überwindet.

Ermutigung schützt und sie ist ein Ausdruck unseres gemeinsamen Glaubens.

Schlusswort

Die Verantwortung vor Gott

Die Gemeinde und alle, die zu ihr gehören, verpflichten sich die Würde und Ebenbildlichkeit Gottes eines jeden Menschen zu achten und zu schützen.

Deshalb macht sich jeder Einzelne dieser Gemeinde noch einmal in besonderer Weise 3 Gedanken bewusst:

  • dass jenseits aller menschlicher Dimension wir eines Tages vor dem Richter der Welt stehen werden. Vor diesem Gericht werden alle Taten gerichtet, unabhängig davon, ob sie auf Erden bekannt waren oder nicht. „Und die Toten wurden gerichtet nach dem, was in den Büchern geschrieben steht, nach ihren Werken.“ (Offb. 20,12)
  • Wir sind geschaffen zur Ehre Gottes! Tasten wir die Würde und Ebenbildlichkeit eines anderen Menschen an, so tun wir genau das Gegenteil von dem, wozu wir geschaffen sind – wir machen dem lebendigen Gott Schande. Denn als seine Kinder verachten wir, wozu Gott den Nächsten gemacht hat.
  • Das Leben eines jeden Menschen ist heilige Gabe Gottes. Im Gegensatz zu jedem Tier ist der Odem Gottes dem Menschen innewohnend (Gen. 2,7). Von daher ist das Antasten der Unversehrtheit, der Würde und der Ebenbildlichkeit eines Menschen auch ein direkter Angriff auf Gottes vollkommenes Schöpfungswerk.

Anhang 1

SELBSTVERPFLICHTUNG – zur Prävention sexualisierter Gewalt

Ich verpflichte mich:

  1. Jesus Christus in meinem Verhalten sichtbar zu machen, indem ich demütig, sanftmütig und verantwortungsvoll handle (Mt 11,29).
  2. Gewaltfreie Kommunikation zu leben, in Wort und Tat, aktiv darauf zu achten, dass sie in unserer Gemeinde gelebt wird („Eine linde Antwort stillt den Zorn“, Spr 15,1).
  3. Jeden Verdacht oder jede Kenntnis sexualisierter Gewalt sofort zu melden. Ich entscheide nicht selbst, sondern wende mich an die Präventionsbeauftragten und die zuständigen kirchlichen Stellen.
  4. Keine emotionalen oder sexuellen Beziehungen zu Schutzbefohlenen einzugehen, unabhängig von Alter oder Einvernehmen.
  5. Bei verbalem oder nonverbalem Fehlverhalten Verantwortung zu übernehmen, meinen Fehler zu bekennen und notwendige Konsequenzen zu tragen. Ist Vergebung möglich, suche ich sie ggf. auch im seelsorgerlichen Gespräch.
  6. Das besondere Vertrauensverhältnis in der Kirche nicht zu meinem eigenen Vorteil zu nutzen. Ich nutze weder Position, Rolle noch geistliche Autorität aus.
  7. An Fortbildungen teilzunehmen, die von der Gemeinde oder der Kirche zu diesem Thema angeboten werden, und ein waches, sensibles Auge für Schutz und Prävention im Alltag zu behalten und mich in Wort und Tat an das Schutzkonzept der Ev.-Luth.-Abraham-Gemeinde zu halten.

Ort, Datum: _______________________________

Name (Druckschrift): _______________________

Unterschrift: ______________________________

Anhang 2

Beschwerdemanagement

Die Gemeinde stellt sicher, dass Beschwerden über Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt jederzeit und ohne Hürden geäußert werden können. Meldungen können formlos an die internen Präventionsbeauftragten oder an jedes Mitglied des Mitarbeiterteams gerichtet werden. Sie werden vertraulich behandelt, dokumentiert und unverzüglich an die zuständigen kirchlichen Stellen weitergeleitet. Mitarbeitende entscheiden nicht selbst über die Schwere eines Vorfalls.

Betroffene und Hinweisgebende können sich auch direkt an folgende unabhängige Stellen wenden:

Meldestelle Sexualisierte Gewalt der Bremischen Evangelischen Kirche

Ansprechperson: Nancy Janz

Telefon: 0151 75 60 13 10

E-Mail: nancy.janz@kirche-bremen.de

Bremer JungenBüro (für Jungen und junge Männer)

Schüsselkorb 17/18, 28195 Bremen

Telefon: 0421 59 86 51 60

E-Mail: info@bremer-jungenbuero.de

Mädchenhaus Bremen – Beratungsstelle (für Mädchen und junge Frauen)

Rembertistraße 32, 28203 Bremen

Telefon Beratung: 0421 33 65 444

Mädchen-Notruf: 0421 34 11 20

E-Mail: info@maedchenhaus-bremen.de

Die Gemeinde gewährleistet, dass jede Beschwerde ernst genommen wird und dass Betroffene Schutz, Unterstützung und klare Informationen über die nächsten Schritte erhalten.